Nachbarschaftshilfe in NRW 2026: So nutzen Sie die Unterstützung
Die Nachbarschaftshilfe in NRW ist ein wichtiger Baustein für die Versorgung Pflegebedürftiger zuhause. Seit 2026 gelten aktualisierte Regelungen. In diesem Artikel erfahren Sie, wer Anspruch hat, wie die Abrechnung funktioniert und wo Sie Nachbarschaftshelfer finden.
Inhaltsverzeichnis
Was ist Nachbarschaftshilfe?
Nachbarschaftshilfe ist eine Form der niedrigschwelligen Unterstützung für Pflegebedürftige im Alltag. Dabei helfen geschulte Privatpersonen — Nachbarn, Freunde oder Ehrenamtliche — bei alltäglichen Aufgaben.
In NRW ist die Nachbarschaftshilfe seit der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) offiziell als Entlastungsangebot anerkannt. Das bedeutet: Die Kosten können über den Entlastungsbetrag (131 Euro monatlich) abgerechnet werden.
Welche Aufgaben deckt die Nachbarschaftshilfe ab?
Die Nachbarschaftshilfe umfasst ein breites Spektrum alltäglicher Hilfen:
- •Begleitung bei Spaziergängen und Ausflügen
- •Unterstützung bei Einkäufen und Besorgungen
- •Gesellschaft leisten, Vorlesen, gemeinsame Aktivitäten
- •Begleitung zu Arzt- und Behördenterminen
- •Kleine Hilfen im Haushalt (nicht pflegerisch)
- •Beaufsichtigung und Betreuung zur Entlastung pflegender Angehöriger
Wichtig: Die Nachbarschaftshilfe ersetzt keine professionelle Pflege. Sie ergänzt die bestehende Versorgung um alltagspraktische Unterstützung.
Voraussetzungen in NRW (Stand 2026)
Um Nachbarschaftshilfe über den Entlastungsbetrag abrechnen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- •Der Pflegebedürftige hat einen anerkannten Pflegegrad (1-5)
- •Der Nachbarschaftshelfer hat einen Qualifizierungskurs absolviert (Pflegekurs nach § 45 SGB XI oder gleichwertiger Kurs, mind. 8 Stunden)
- •Die Hilfe findet im häuslichen Umfeld statt
- •Es besteht keine Verwandtschaft ersten oder zweiten Grades und kein gemeinsamer Haushalt
- •Der Helfer ist bei der zuständigen Kommune oder Pflegekasse registriert
Kosten und Abrechnung
Die Nachbarschaftshilfe wird in NRW typischerweise wie folgt vergütet:
- •Aufwandsentschädigung: In der Regel 10-15 Euro pro Stunde
- •Abrechnung über den Entlastungsbetrag (131 Euro/Monat)
- •Nicht verbrauchte Beträge können ins nächste Kalenderhalbjahr übertragen werden
- •Die Pflegekasse erstattet die Kosten nach Einreichung der Nachweise
Rechenbeispiel
Frau M. (Pflegegrad 2) nutzt 2x pro Woche für je 2 Stunden Nachbarschaftshilfe für Spaziergänge und Einkaufsbegleitung. Bei 12 Euro/Stunde entstehen monatlich ca. 192 Euro Kosten. 131 Euro trägt der Entlastungsbetrag, die restlichen 61 Euro können aus der Verhinderungspflege oder privat finanziert werden.
So finden Sie Nachbarschaftshelfer in NRW
Es gibt verschiedene Wege, passende Nachbarschaftshelfer in Ihrer Nähe zu finden:
- •Pflegestützpunkte und Seniorenbüros in Ihrer Kommune
- •Wohlfahrtsverbände (Caritas, Diakonie, AWO, DRK)
- •Online-Plattformen für Alltagshilfe
- •Kirchengemeinden und lokale Vereine
- •Ihre Pflegekasse kann Ihnen anerkannte Anbieter in Ihrer Region nennen
- •Unsere Alltagsbegleitung in der Region Niederrhein
Nachbarschaftshilfe und Alltagsbegleitung kombinieren
Die Nachbarschaftshilfe ist eine von mehreren Möglichkeiten der Alltagsunterstützung. Oft lohnt es sich, verschiedene Angebote zu kombinieren. Professionelle Alltagsbegleitung bietet dabei eine verlässliche Ergänzung zur ehrenamtlichen Nachbarschaftshilfe.
Wir beraten Sie gerne, welche Kombination für Ihre Situation am sinnvollsten ist — kostenfrei und unverbindlich.
Häufige Fragen
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