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Pflegeleistungs-Finder

Finden Sie in wenigen Minuten heraus, welche Pflegeleistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse für Ihre Situation infrage kommen.

Frage 1 von 100%

Welcher Pflegegrad liegt vor?

Der Pflegegrad bestimmt, welche Leistungen Ihnen zustehen.

Ratgeber: Alle Pflegeleistungen im Überblick

Pflegeleistungen in Deutschland: Ein Überblick

Das deutsche Pflegesystem bietet ein umfassendes Netz an Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Doch die Vielfalt der Angebote macht es vielen Betroffenen schwer, den Überblick zu behalten. Von Pflegegeld über Verhinderungspflege bis hin zu Zuschüssen für Treppenlifte und Badumbauten — die Bandbreite ist groß.

Nach Schätzungen schöpfen mehr als 60 Prozent der Pflegebedürftigen ihre Ansprüche nicht vollständig aus. Das bedeutet: Tausende Euro an Unterstützung bleiben jedes Jahr ungenutzt. Eine professionelle Pflegeberatung hilft, genau diese Lücken zu schließen.

Pflegegeld, Sachleistungen und Kombinationsleistung

Das Pflegegeld steht Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 zu, die zuhause von Angehörigen gepflegt werden. Es wird monatlich ausgezahlt und kann frei verwendet werden. Die Höhe richtet sich nach dem Pflegegrad: von 332 Euro (Pflegegrad 2) bis 947 Euro (Pflegegrad 5).

Pflegesachleistungen hingegen werden direkt an professionelle Pflegedienste gezahlt. Sie sind höher als das Pflegegeld, weil sie die tatsächlichen Kosten ambulanter Pflege abdecken sollen.

Die Kombinationsleistung erlaubt es, beides anteilig zu nutzen: Wenn Sie beispielsweise 60 Prozent der Sachleistungen für einen ambulanten Dienst einsetzen, erhalten Sie zusätzlich 40 Prozent des Pflegegeldes. Dies ist besonders sinnvoll, wenn Angehörige und professionelle Kräfte die Pflege gemeinsam übernehmen.

Entlastungsbetrag: 131 Euro monatlich richtig nutzen

Der Entlastungsbetrag in Höhe von 131 Euro monatlich steht allen Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5 zu. Viele Betroffene wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht oder lassen ihn verfallen.

Der Entlastungsbetrag kann für anerkannte Entlastungsangebote eingesetzt werden: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, hauswirtschaftliche Versorgung oder Tagesbetreuung. Nicht genutzte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden.

Wichtig: Der Entlastungsbetrag muss für nach Landesrecht anerkannte Angebote verwendet werden. Welche Anbieter in Ihrer Region zugelassen sind, erfahren Sie in unserer Pflegeberatung.

Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege

Die Verhinderungspflege ist eine der wichtigsten Entlastungsleistungen für pflegende Angehörige. Wenn die Hauptpflegeperson ausfällt — durch Urlaub, Krankheit oder einfach eine Auszeit — übernimmt eine Vertretung die Pflege. Die Pflegekasse bezuschusst dies mit bis zu 3.539 Euro pro Jahr.

Die Kurzzeitpflege ermöglicht eine vorübergehende vollstationäre Unterbringung — beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt oder in einer akuten Krisensituation. Das Budget beträgt bis zu 3.539 Euro pro Jahr.

Beide Leistungen können teilweise miteinander verrechnet werden: Bis zu 806 Euro des Kurzzeitpflege-Budgets können für Verhinderungspflege genutzt werden und umgekehrt. Eine optimale Nutzung erfordert individuelle Beratung.

Hilfsmittel: Hausnotruf, Rollator, Pflegebett und mehr

Pflegehilfsmittel lassen sich in zwei Kategorien einteilen: Verbrauchshilfsmittel (bis 40 Euro monatlich über die Pflegekasse) und technische Hilfsmittel (über die Krankenkasse bei ärztlicher Verordnung).

Ein Hausnotruf ist besonders für alleinlebende Pflegebedürftige oder bei erhöhter Sturzgefahr empfehlenswert. Die Pflegekasse übernimmt ab Pflegegrad 1 bis zu 25,50 Euro monatlich. Der Hausnotruf ermöglicht per Knopfdruck schnelle Hilfe — Tag und Nacht.

Rollatoren, Pflegebetten, Patientenlifter und Rollstühle werden bei ärztlicher Verordnung von der Krankenkasse finanziert. Sie werden häufig als Leihgeräte zur Verfügung gestellt. Eine Zuzahlung von maximal 10 Euro kann anfallen.

Wohnraumanpassung: Badumbau, Treppenlift und Barrierefreiheit

Die Pflegekasse bezuschusst wohnumfeldverbessernde Maßnahmen mit bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme. Dazu gehören Badumbauten (ebenerdige Dusche, Haltegriffe), Treppenlifte, Rampen, Türverbreiterungen und der Abbau von Schwellen.

Bei mehreren notwendigen Maßnahmen kann der Zuschuss mehrfach gewährt werden. Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohngemeinschaft, können bis zu 16.000 Euro zusammenkommen.

Wichtig: Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Wir beraten Sie gerne zu den Voraussetzungen und helfen bei der Antragstellung.

Warum eine professionelle Pflegeberatung wichtig ist

Das Pflegesystem ist komplex. Die Vielzahl an Leistungen, Fristen und Voraussetzungen überfordert viele Betroffene. Eine professionelle Pflegeberatung hilft Ihnen, alle verfügbaren Leistungen zu kennen und optimal zu nutzen.

Unsere digitale Pflegeberatung ist bequem per Video, Telefon oder vor Ort möglich. Sie ist bei Vorliegen eines Pflegegrads kostenfrei — die Kosten übernimmt Ihre Pflegekasse. Wir prüfen Ihre individuelle Situation und zeigen Ihnen, welche Leistungen, Hilfsmittel und Zuschüsse Ihnen zustehen.

Häufige Fragen zu Pflegeleistungen

Weiterführende Tools und Artikel

Dieser Leistungs-Finder dient der allgemeinen Orientierung und ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Die Angaben basieren auf den aktuellen gesetzlichen Regelungen. Für eine verbindliche Prüfung nutzen Sie bitte unsere kostenfreie Pflegeberatung.

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