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Sozialraumbudget beantragen: So könnte das Verfahren aussehen

Viele Menschen fragen sich bereits: Wie wird man das Sozialraumbudget beantragen können? Auch wenn das Verfahren noch nicht feststeht, lassen sich mögliche Abläufe skizzieren.

Warum es noch kein Antragsverfahren gibt

Das Sozialraumbudget befindet sich im Diskussions- und Planungsstadium. Solange kein Gesetz verabschiedet ist, gibt es kein offizielles Antragsverfahren. Dennoch lässt sich anhand bestehender Pflegeleistungen einschätzen, wie der Ablauf gestaltet werden könnte.

Bitte beachten Sie: Alle folgenden Informationen sind Einschätzungen, keine verbindlichen Auskünfte. Das tatsächliche Verfahren wird erst mit der Gesetzgebung feststehen.

Möglicher Ablauf einer Antragstellung

Basierend auf bestehenden Pflegeleistungen könnte das Verfahren wie folgt aussehen:

  • Voraussetzung: Anerkannter Pflegegrad bei der Pflegekasse
  • Antrag: Möglicherweise formloser Antrag bei der Pflegekasse oder über ein Onlineportal
  • Nachweise: Eventuell Nachweise über den Bedarf an alltagsnaher Unterstützung
  • Bewilligung: Prüfung und Bewilligung durch die Pflegekasse
  • Nutzung: Auswahl und Beauftragung zugelassener Anbieter im Wohnumfeld
  • Abrechnung: Direkte Abrechnung zwischen Anbieter und Pflegekasse — oder über das bewilligte Budget

Welche Rolle die Pflegekasse spielen könnte

Die Pflegekasse ist bereits heute die zentrale Anlaufstelle für alle Pflegeleistungen. Es ist naheliegend, dass auch das Sozialraumbudget über die Pflegekasse beantragt und abgewickelt wird.

Ob es zusätzliche kommunale Anlaufstellen oder digitale Plattformen geben wird, ist noch unklar.

Warum Beratung jetzt schon hilft

Auch wenn Sie das Sozialraumbudget heute noch nicht beantragen können, ist eine Pflegeberatung bereits jetzt sinnvoll:

  • Wir prüfen, ob Ihr Pflegegrad aktuell ist
  • Wir helfen, bestehende Leistungen voll auszuschöpfen
  • Wir bereiten Sie auf neue Leistungen vor, sobald diese verfügbar sind
  • Wir unterstützen bei der Antragstellung bestehender Leistungen

Häufige Fragen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Pflegeberatung. Da sich gesetzliche Regelungen ändern können, prüfen wir im Beratungsgespräch immer die aktuelle Situation.

Fragen zum Sozialraumbudget oder zu Ihren Pflegeleistungen?

Unsere digitale Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, Pflegeleistungen verständlich einzuordnen. Wir helfen bei Fragen zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Alltagshilfen und zukünftigen Reformen.

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