Sozialraumbudget oder Entlastungsbetrag: Was ist der Unterschied?
Der Entlastungsbetrag ist vielen Pflegebedürftigen und Angehörigen bereits bekannt. Doch wie verhält er sich zum geplanten Sozialraumbudget? Dieser Artikel klärt die Unterschiede verständlich auf.
Inhaltsverzeichnis
Was ist der Entlastungsbetrag?
Viele Pflegebedürftige wissen nicht, dass ihnen dieser Betrag zusteht, oder nutzen ihn nicht aus. Unsere Pflegeberatung hilft Ihnen dabei, den Entlastungsbetrag optimal einzusetzen.
- •Höhe: 131 € monatlich (Stand 2026)
- •Verfügbar für alle Pflegegrade (1–5)
- •Zweckgebunden: Nur für nach Landesrecht anerkannte Angebote
- •Beispiele: Betreuungsgruppen, Alltagsbegleitung, haushaltsnahe Dienstleistungen
- •Nicht genutzte Beträge können ins Folgequartal übertragen werden
Was könnte das Sozialraumbudget anders machen?
Das Sozialraumbudget könnte nach aktuellem Diskussionsstand einige Unterschiede zum Entlastungsbetrag aufweisen:
- •Möglicherweise flexiblere Nutzung — weniger Einschränkungen bei der Anbieterwahl
- •Stärkerer Fokus auf wohnortnahe, nachbarschaftliche Angebote
- •Eventuell höheres Budget — abhängig von der gesetzlichen Ausgestaltung
- •Breiterer Leistungskatalog — von Einkaufshilfe bis Begleitung
Gemeinsamkeiten und Unterschiede auf einen Blick
Beide Instrumente betreffen Unterstützung im Alltag:
- •Entlastungsbetrag: Bereits gesetzlich verankert, klar geregelt, 131 € monatlich
- •Sozialraumbudget: Noch in der Diskussion, Umfang und Höhe offen
- •Gemeinsam: Beide zielen auf alltagsnahe Entlastung ab
- •Unterschied: Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden, das Sozialraumbudget könnte flexibler sein
Ein Beispiel aus dem Alltag
Frau Becker (Pflegegrad 2) nutzt ihren Entlastungsbetrag für eine wöchentliche Betreuungsgruppe. Zusätzlich bräuchte sie aber Hilfe beim Einkaufen. Über den Entlastungsbetrag ist das nicht immer einfach zu organisieren.
Ein Sozialraumbudget könnte ihr die Möglichkeit geben, eine Nachbarschaftshilfe für den Wocheneinkauf flexibel hinzuzubuchen — ohne Bürokratie.
Was bedeutet das für Sie?
Unabhängig davon, ob und wann das Sozialraumbudget kommt: Nutzen Sie Ihren Entlastungsbetrag von 131 € monatlich. Viele Betroffene lassen dieses Geld verfallen.
In unserer Pflegeberatung erklären wir Ihnen, welche Angebote in Ihrer Region verfügbar sind und wie Sie den Betrag sinnvoll einsetzen können.
Häufige Fragen
Fragen zum Sozialraumbudget oder zu Ihren Pflegeleistungen?
Unsere digitale Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und Angehörige dabei, Pflegeleistungen verständlich einzuordnen. Wir helfen bei Fragen zu Pflegegrad, Entlastungsbetrag, Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI, Alltagshilfen und zukünftigen Reformen.
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