Professionelle Unterstützung im Alltag für Pflegebedürftige in Viersen und allen Stadtteilen. Haushaltshilfe, Begleitung und Betreuung — abrechenbar über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse.
Als Kreisstadt mit über 77.000 Einwohnern ist Viersen ein wichtiger Versorgungsschwerpunkt am Niederrhein. In den Stadtteilen Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim leben viele ältere Menschen, die sich Unterstützung im Alltag wünschen — ohne gleich in ein Pflegeheim zu müssen.
Unsere Alltagsbegleitung ermöglicht genau das: Selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden, mit professioneller Hilfe bei den Dingen, die alleine schwerfallen. Ob Haushaltshilfe in Dülken, Einkaufsbegleitung in Süchteln oder ein gemeinsamer Spaziergang im Hohen Busch — wir sind für Sie da.
Als anerkannter Betreuungsdienst in Viersen werden unsere Leistungen vollständig über den Entlastungsbetrag Ihrer Pflegekasse finanziert. Viersener Bürger mit Pflegegrad 1-5 können unsere Hilfe ohne Eigenkosten in Anspruch nehmen.
Alt-Viersen
Verfügbar
Dülken
Verfügbar
Süchteln
Verfügbar
Boisheim
Verfügbar
Individuelle Alltagsunterstützung in ganz Viersen — verlässlich, einfühlsam und flexibel.
Unterstützung bei Haushaltsführung, Wäsche und Ordnung — in allen Viersener Stadtteilen: Alt-Viersen, Dülken, Süchteln und Boisheim.
Ob Rathausmarkt, Forum Viersen oder der Wochenmarkt in Dülken — wir begleiten Sie beim Einkaufen oder erledigen Besorgungen für Sie.
Arztbesuche im Allgemeinen Krankenhaus Viersen, Facharzttermine oder Therapie — wir fahren Sie hin und begleiten Sie persönlich.
Spaziergänge im Stadtpark Viersen, ein Besuch im Skulpturenpark Dülken oder gemeinsame Aktivitäten bei Ihnen zuhause.
Wir geben Angehörigen in Viersen die Möglichkeit, eigene Termine wahrzunehmen oder einfach zur Ruhe zu kommen.
Hilfe bei der Tagesplanung, Medikamentenerinnerung und Begleitung durch tägliche Routinen — zuverlässig und einfühlsam.
Unsere Alltagsbegleitung in Viersen wird vollständig über den Entlastungsbetrag (131 € monatlich) Ihrer Pflegekasse finanziert. Wir sind nach § 45a SGB XI als Angebot zur Unterstützung im Alltag anerkannt.
131 €
monatlicher Entlastungsbetrag
Ab PG 1
bereits ab Pflegegrad 1
0 €
Eigenanteil für Sie
Erzählen Sie uns kurz von Ihrer Situation. Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.