Badumbau & Treppenlift: 4.180 Euro Zuschuss der Pflegekasse richtig beantragen
Die hohe Duschwanne wird zur Stolperfalle, die Treppe ins Schlafzimmer zur täglichen Hürde: Viele Menschen mit Pflegegrad könnten deutlich länger selbständig zu Hause leben, wenn die Wohnung angepasst wäre. Genau dafür zahlt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme, bei mehreren Pflegebedürftigen im Haushalt sogar bis zu 16.720 Euro. Wir erklären, welche Umbauten gefördert werden, wer Anspruch hat, wie Sie den Antrag stellen und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.
Inhaltsverzeichnis
- Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
- Diese Umbauten werden bezuschusst
- Höhe des Zuschusses: 4.180 Euro pro Maßnahme
- Antrag Schritt für Schritt: So klappt es mit dem Zuschuss
- Mieter oder Eigentümer: Was ist zu beachten?
- Beispiel: Badumbau mit bodengleicher Dusche
- Unsere Beratung vor Ort oder per Video
- Häufige Fragen
Was sind wohnumfeldverbessernde Maßnahmen?
Der Begriff stammt aus § 40 Abs. 4 SGB XI. Gemeint sind bauliche Veränderungen oder technische Hilfen in der Wohnung, die die häusliche Pflege ermöglichen oder erheblich erleichtern, die Pflegeperson entlasten oder dem Pflegebedürftigen eine möglichst selbständige Lebensführung ermöglichen.
Gefördert werden also keine Schönheitsreparaturen oder reinen Komfortverbesserungen, sondern Maßnahmen, die konkret mit der Pflegebedürftigkeit zusammenhängen. Dabei ist die Pflegekasse in der Praxis großzügig: Entscheidend ist, dass der Umbau den Alltag mit Einschränkungen sicherer oder leichter macht.
Diese Umbauten werden bezuschusst
- •Badumbau: Austausch der Badewanne gegen eine bodengleiche Dusche, rutschhemmende Fliesen, Haltegriffe, Duschsitz, unterfahrbares Waschbecken, erhöhtes WC
- •Treppenlift oder Plattformlift: Sitzlift für gerade oder kurvige Treppen, Hublift am Hauseingang
- •Rampen und Schwellenbeseitigung: Rampe am Hauseingang, Entfernen von Türschwellen, Absenken von Balkon- oder Terrassenschwellen
- •Türverbreiterung: Türen für Rollstuhl oder Rollator anpassen, Schiebetüren einbauen
- •Küchenanpassung: Unterfahrbare Arbeitsflächen, absenkbare Hängeschränke
- •Technische Hilfen: Treppenhandläufe beidseitig, Bewegungsmelder-Beleuchtung, elektrische Rollläden oder Türöffner, feste Haltegriffe
- •Umzug: Auch die Kosten eines Umzugs in eine barrierefreie Wohnung können als Maßnahme gefördert werden
Nicht gefördert werden Hilfsmittel, die ohne Umbau nutzbar sind (z. B. Badewannenlifter, Toilettensitzerhöhung). Diese laufen als Pflegehilfsmittel oder Hilfsmittel der Krankenkasse und werden separat bezuschusst.
Höhe des Zuschusses: 4.180 Euro pro Maßnahme
Seit der Anpassung zum 1. Januar 2025 beträgt der Zuschuss bis zu 4.180 Euro je Maßnahme (vorher 4.000 Euro). Der Zuschuss steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Eine Eigenbeteiligung ist nicht vorgesehen; nur Kosten, die den Höchstbetrag übersteigen, tragen Sie selbst.
Leben mehrere Pflegebedürftige in einer Wohnung, zum Beispiel ein Ehepaar oder eine Pflege-WG, wird der Zuschuss je Person gewährt: bei zwei Personen bis zu 8.360 Euro, bei drei 12.540 Euro und bei vier und mehr Personen maximal 16.720 Euro.
- •Pflegegrad 1 bis 5: jeweils bis zu 4.180 Euro pro Maßnahme
- •Zwei Pflegebedürftige im Haushalt: bis zu 8.360 Euro
- •Vier oder mehr Pflegebedürftige: bis zu 16.720 Euro (Höchstgrenze)
- •Kein Eigenanteil, keine Einkommensprüfung
Wichtig zu wissen: Als eine Maßnahme gelten alle Umbauten, die zum Zeitpunkt des Antrags nötig sind, auch wenn Bad, Treppe und Eingang gleichzeitig umgebaut werden. Verschlechtert sich die Pflegesituation später, kann ein neuer Zuschuss beantragt werden.
Antrag Schritt für Schritt: So klappt es mit dem Zuschuss
- •1. Pflegegrad sicherstellen: Ohne Pflegegrad kein Zuschuss. Liegt noch keiner vor, stellen Sie zuerst den Antrag auf Pflegegrad
- •2. Beratung in Anspruch nehmen: Eine Pflegeberatung oder Wohnberatung hilft bei der Frage, welche Maßnahmen wirklich sinnvoll sind
- •3. Kostenvoranschläge einholen: Mindestens einen, besser zwei Kostenvoranschläge von Fachbetrieben (Sanitär, Treppenlift-Anbieter)
- •4. Antrag bei der Pflegekasse stellen – VOR Baubeginn: Formlos oder mit dem Formular der Kasse, mit Kostenvoranschlag, Beschreibung der Maßnahme und Begründung (Fotos helfen)
- •5. Bescheid abwarten: Die Pflegekasse prüft, ggf. mit Stellungnahme des Medizinischen Dienstes; Dauer meist 2 bis 6 Wochen
- •6. Umbau durchführen und Rechnung einreichen: Der Zuschuss wird nach Vorlage der Rechnung ausgezahlt, auf Wunsch direkt an den Handwerksbetrieb
Der häufigste Fehler: Erst bauen, dann beantragen. Beginnen Sie mit dem Umbau erst nach schriftlicher Zusage der Pflegekasse. Nachträgliche Anträge werden fast immer abgelehnt.
Mieter oder Eigentümer: Was ist zu beachten?
Auch Mieter haben Anspruch auf den Zuschuss. Für bauliche Veränderungen benötigen Sie jedoch die Zustimmung des Vermieters. Nach § 554 BGB darf der Vermieter barrierereduzierende Umbauten nur aus wichtigem Grund ablehnen. Oft lohnt sich ein Gespräch: Viele Vermieter stimmen zu, wenn sie den Rückbau nicht fürchten müssen oder der Umbau den Wert der Wohnung erhält.
Eigentümer können den Zuschuss der Pflegekasse mit weiteren Fördermitteln kombinieren, etwa dem KfW-Programm 'Altersgerecht Umbauen' (Zuschuss 455-B oder Kredit 159) oder Landesprogrammen in NRW. Die Pflegekasse zahlt dabei immer nur für die pflegebedingten Anteile; Doppelförderung derselben Kosten ist ausgeschlossen.
Beispiel: Badumbau mit bodengleicher Dusche
Frau K. (82, Pflegegrad 2) lebt allein in ihrer Eigentumswohnung in Kempen. Das Einsteigen in die Badewanne ist nach zwei Stürzen zu gefährlich geworden. Der Sanitärbetrieb kalkuliert für den Ausbau der Wanne, eine bodengleiche Dusche mit rutschhemmenden Fliesen, Duschsitz und zwei Haltegriffen 6.900 Euro.
Die Pflegekasse bewilligt nach Vorlage des Kostenvoranschlags den Höchstbetrag von 4.180 Euro. Frau K. zahlt 2.720 Euro selbst und kann diesen Eigenanteil als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung geltend machen. Zusätzlich bekommt sie über die Krankenkasse einen Duschhocker als Hilfsmittel und nutzt den Hausnotruf, den die Pflegekasse mit 25,50 Euro monatlich fördert.
Unsere Beratung vor Ort oder per Video
Wir schauen uns Ihre Wohnsituation gemeinsam an, in Grefrath, Viersen, Kempen, Rheinberg und Umgebung gern vor Ort, sonst per Video. Wir klären, welche Maßnahmen die Pflegekasse fördert, helfen bei Kostenvoranschlägen und formulieren den Antrag mit Ihnen. So nutzen Sie den Zuschuss von 4.180 Euro vollständig und vermeiden die typischen Ablehnungsgründe.
Häufige Fragen
Umbau geplant? Wir stellen den Antrag mit Ihnen
Ob bodengleiche Dusche, Treppenlift oder Türverbreiterung: Wir beraten Sie zu Hause oder per Video, prüfen den Zuschuss und begleiten den Antrag bei der Pflegekasse. Kostenfrei nach § 37 Abs. 3 SGB XI.
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